Bei einem Einsatz von mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen werden bei Anreise mit dem PKW 0,20 EUR je Entfernungskilometer erstattet, wobei die maximal erstattungsfähige Entfernung 700 km beträgt.
Bei einem Einsatz von mindestens 14 aufeinander folgenden Tagen werden bei Anreise und Abreise mit dem PKW 0,20 EUR je Entfernungskilometer erstattet, wobei die maximal erstattungsfähige Entfernung für Hin- und Rückfahrt 1.400 km beträgt.
Die Erstattung der Bahnkosten erfolgt bei 7 aufeinander folgenden Tagen die Anreise und bei 14 aufeinander folgenden Tagen die Ab- und Abreise unter Vorlage des Bahntickets.
Ein erneuter Anspruch auf Erstattung der Reisekosten setzt voraus, dass zwischen den Einsätzen ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen liegt.
Voraussetzungen
gültiger Nachweis (DRSA mindestens Silber)
- nicht älter als 3 Jahre